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05. April 2026

Zahlungsverzug: Wann Mahngebühren für Freelancer erlaubt sind

Einleitung: Das Problem des Zahlungsverzugs

Als Freelancer oder Selbstständiger ist es essenziell, dass Ihre Kunden pünktlich zahlen. Doch nicht selten kommt es vor, dass Rechnungen verspätet oder gar nicht beglichen werden. Hier stellt sich die Frage: Wann dürfen Sie Mahngebühren erheben?

Was ist Zahlungsverzug?

Ein Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Schuldner eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistet. Die Fälligkeit ergibt sich in der Regel aus dem Zahlungsziel, das auf der Rechnung angegeben ist. Wenn das Zahlungsziel abgelaufen ist, befindet sich der Kunde automatisch im Verzug.

Gesetzliche Grundlagen für Mahngebühren

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Voraussetzungen für das Erheben von Mahngebühren. Gemäß § 286 BGB gerät ein Schuldner in Verzug, wenn er nach Fälligkeit der Forderung und Mahnung nicht zahlt. Eine Mahnung ist jedoch nicht erforderlich, wenn ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin verstrichen ist.

Höhe der Mahngebühren

Die Höhe der Mahngebühren muss angemessen sein und darf nicht als Strafgebühr erhoben werden. Üblicherweise werden Beträge zwischen 2,50 und 5,00 Euro pro Mahnung als gerechtfertigt angesehen. Wichtig ist, dass die Gebühren die tatsächlichen Kosten für das Mahnverfahren widerspiegeln.

Praktische Tipps für Freelancer

Um Zahlungsausfällen vorzubeugen und Mahngebühren korrekt zu handhaben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Fazit: Mahngebühren als Druckmittel

Mahngebühren sind ein legitimes Mittel, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Sie sollten jedoch stets verhältnismäßig und transparent sein. Mit klaren Zahlungsbedingungen und einer strukturierten Mahnroutine können Sie als Freelancer oder Selbstständiger Ihre Liquidität sichern.

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